Aufgaben

Die Aufgaben der Gemeinde beziehen sich auf alle Angelegenheiten des öffentlichen Wohls der Bevölkerung.

Die Gemeinde hat im Zuge der kommunalen Selbstverwaltung die Möglichkeit Aufgaben zu selbstbestimmten Angelegenheiten wahrzunehmen, ist aber auch in der Verantwortung Aufgaben in vom Staate übertragenen Angelegenheiten zu erfüllen, wie z.B. das Meldewesen, die Straßenreinigung und Abfallbeseitigung.

Selbstbestimmte Angelegenheiten in unserer Gemeinde liegen im Bereich von der Förderung von Sport, Kultur, sozialer Projekte und der örtlichen Gewerbe.

Für alle verwaltungstechnischen Aufgaben werden wir von der Verwaltungsgemeinschaft Pürgen unterstützt.

Die rechtliche Grundlage bilden das Grundgesetz (GG, Artikel 28, Absatz 2), die bayerische Verfassung, die Gemeindeordnung (GO) des Freistaats Bayern und die Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VgemO) des Freistaates Bayern.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:

Grundgesetz Artikel 28

Gemeindeordnung des Freistaats Bayern

Erklärung zur kommunalen Selbstverwaltung des bayerischen Innenministeriums