Elektronischer Widerspruch

Um einem Verwaltungsakt zu widersprechen, besteht nach dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) die Möglichkeit einen elektronischen Widerspruch einzulegen.

Dazu ist eine elektronisch signierte Email an die Email-Adresse der Gemeinde Schwifting zu senden:

Wichtig dabei ist, dass die Email mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signiert sein muss. Diese ist in der Richtlinie 1999/93/EG (kurz eiDAS-VO, s.u.) bestimmt, die das Signaturgesetz (SigG) seit 2016 ersetzt.

ACHTUNG ! Andernfalls ist der elektronische Widerspruch unwirksam und wird nicht anerkannt !

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten:

zum elektronischen Widerspurch

zu elektronischen Signaturen