Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schwifting (BGS-EWS)

von | Apr 27, 2021 | Allgemein, Bekanntmachungen

 

Der Gemeinderat Schwifting hat in der Sitzung vom
22. April 2021 die

Satzung zur Änderungder Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Schwifting (BGS-EWS)

beschlossen. Sie tritt am 01.05.2021 in Kraft.

Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Pürgen, Weilheimer
Straße 2, 1. Stock, Zimmer 11, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.
Aufgrund der Corona Pandemie werden telefonische Terminvereinbarungen (08196/9301-16)
während der Auslegungszeit angeboten

 

Die Gemeinde Schwifting erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) folgende
Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Gemeinde Schwifting (BGS-EWS)

§1 Änderung der Satzung
1. In § 9a Abs.2 wird die Angabe „19,20€/Jahr ersetzt durch „38,40€/Jahr“
2. In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe„1,15€“ ersetzt durch die Angabe„1,60€“.

§ 2 Inkrafttreten
Die Satzungtritt am 01.05.2021 in Kraft.

Schwifting, den 23.04.2021
Heike Schappele
Erste Bürgermeisterin